Zum Vertragsarztrecht gehören alle Regelungen, die sich an Ärzte, medizinische Versorgungszentren und sonstige Leistungserbringer richten, die an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich hieraus ein komplexes Regelungssystem entwickelt, das sowohl den Zugang zur ambulanten Versorgung als auch die Leistungserbringung durch Ärzte, medizinische Versorgungszentren und inzwischen auch Krankenhäuser dezidiert regelt.
Die Vielzahl unterschiedlicher Regelungen und maßgeblicher, obergerichtlicher Entscheidungen stellt dabei sämtliche Teilnehmer an der ambulanten Versorgung vor große Herausforderungen. Nicht nur der Zugang zur ambulanten Versorgung gestaltet sich sehr komplex, sondern auch die Leistungserbringung und die dafür geltenden Regelungen etwa im Bereich der Qualitätssicherung, des Honorarrechts und der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Dabei sind die regional zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen in der Gestaltung vieler Regelungen im Rahmen der Honorarverteilung frei. Dies stellt insbesondere überregionaler Leistungsanbieter vor besondere Herausforderungen, gerade bei überörtlichen Kooperationsmodellen müssen häufig mehrere Honorarverteilungsmaßstäbe einbezogen werden, hier können gerade die regionalen Unterschiede der Vergütungssystematik zu weitreichenden wirtschaftlichen Konsequenzen führen.
Aber auch die gesamte Leistungserbringung wird durch eine Vielzahl gesetzlicher und untergesetzlicher Regelungen bestimmt. Diverse Leistung bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, schon alleine die Genehmigungsverfahren können dabei äußerst anspruchsvoll werden. Aber auch die Regelung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung sind umfangreich und haben mitunter immense wirtschaftliche Auswirkungen für sämtliche Leistungserbringer. Im Zuge strukturierter Prüfverfahren können dabei erhebliche Rückforderungen entstehen, zusätzlich beantragen immer mehr Krankenkassen vor dem Hintergrund wachsender finanzieller Belastungen die Überprüfung der Verordnungsweise ambulanter Leistungserbringer.
All diese Bereiche erfordern sowohl ein hohes Maß an Kenntnis der gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen aber auch für die Abläufe in Praxen, medizinischen Versorgungszentren und an der ambulanten Versorgung teilnehmender Krankenhäuser.